Agrarwirtschaft – Körperpflege – Raumgestaltung – Elektotechnik – Metalltechnik – Informationstechnik

Die Berufsschule und Ausbildungsbetriebe erfüllen für Schülerinnen und Schüler die in einem Ausbildungsverhältnis stehen, gemeinsam den Auftrag, den anerkannten Ausbildungsberuf auszubilden. Die Berufsschule und der Ausbildungsbetrieb sind dabei jeweils eigenständige Lernorte.

Die Berufsschule gliedert sich in die Grundstufe und die darauf aufbauende Fachstufe. Die Grundstufe ist das erste Jahr der Berufsschule. Der Unterricht in der Berufsschule wird als Teilzeitunterricht oder als Blockunterricht erteilt. Der Unterricht beträgt bezogen auf ein Schuljahr von 40 Wochen in der Regel 12 Stunden in der Woche. In einem dreiwöchigen Schulblock werden dann max. 36 Wochenstunden unterrichtet.

Basis der Ausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf sind Ausbildungsordnungen für die betriebliche Ausbildung und Rahmenlehrpläne für den schulischen Ausbildungsteil. Gesetzliche Grundlagen sind das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung und die Schulgesetze der Länder. Die Ausbildung im Betrieb regelt der Bund durch Ausbildungsordnungen. Für die Berufsschule wird von der Kultusministerkonferenz ein Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht entwickelt und verabschiedet.

Lehrpläne für den allgemeinbildenden Unterricht der Berufsschule werden von den Ländern in eigener Zuständigkeit erarbeitet. Lediglich für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde bei gewerblich-technischen Ausbildungsberufen hat sich die Kultusministerkonferenz auf so genannte Elemente verständigt.